Schritte im BEM-Verfahren

Die Schritte im BEM-Verfahren sind:
(1) Sie erhalten von uns ein schriftliches Angebot für ein freiwilliges Informationsgespräch, sobald Sie innerhalb der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt waren.
(2) In dem vertraulichen Informationsgespräch informieren wir Sie über das BEM-Verfahren und beantworten.
(3) Je nach Bedarf erfolgt in weiteren Gesprächen eine Analyse der aktuellen Situation. Es werden gemeinsam Ziele formuliert und mögliche Maßnahmen festgelegt. An diesen Gesprächen können mit Ihrer Zustimmung weitere interne und externe Partner z.B. die Betriebsärztliche Dienststelle, die Schwerbehindertenvertretung, das Integrationsamt oder eine Person Ihres Vertrauens teilnehmen.
Ihre Fragen. Dann entscheiden Sie, ob Sie das BEM für sich in Anspruch nehmen möchten.
(4) Während der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen begleiten wir Sie.
(5) Der*Die BEM-Beauftragte führt mit Ihnen ein Abschlussgespräch durch, um zu prüfen ob die Maßnahmen erfolgreich waren und die Ziele erreicht wurden.